Lockerungen

für den Sport gelten ab dem 7. Juni die Corona-Regeln für einen Inzidenzbereich von unter 35

  • Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung möglich (auch Kontaktsport)
  • Erfassung der Kontaktdaten
  • FFP2-Maskenpflicht für alle Anwesenden (außer bei der Sportausübung), für das Personal von Sportstätten medizinische Masken / OP-Masken
  • Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten (beim Kontaktsport nur während Ansprachen, Übungen ohne Körperkontakt)
  • Teilnehmerzahl nach Platzangebot
  • Nutzung der Umkleiden und Duschen unter Einhaltung des Mindestabstands möglich
  • Desinfektion / gründliche Reinigung der Sportgeräte
  • ausreichende Lüftung
  • Hygienekonzept gemäß Rahmen-Hygieneplan des Ministeriums

Die offiziellen Regeln des Landratamtes, hier